Steuerausgleich machen & Geld sparen

Steuerausgleich machen & Geld sparen

Wir erklären dir wie.

Bei einer Beschäftigung in Österreich wird in der Regel die Lohnsteuer im Rahmen der laufenden, monatlichen Abrechnungen direkt abgezogen und dem Finanzamt übermittelt. Außerdem erhält das zuständige Finanzamt bei Austritt bzw. Jahreswechsel eine elektronische Information (L16 Meldung) über die Bezüge des steuerpflichtigen Mitarbeiters vom Arbeitgeber. Bei den laufenden Lohnsteuerberechnungen werden oftmals nicht alle individuellen Gegebenheiten des Mitarbeiters berücksichtigt, beispielsweise diverse Absetzbeträge und Freibeträge, vorherige Dienstverhältnisse, Förderungen, etc. Im Rahmen des Lohnsteuerausgleich, vom Finanzamt auch Arbeitnehmerveranlagung genannt, kannst du somit unter Umständen viel Geld vom Finanzamt zurückholen. Hierbei können auch Sonderkosten wie z.B. Weiterbildungskosten eingebracht werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung, welche rückwirkend für die letzten fünf Jahre durchführbar ist, kannst du selbst über das elektronische Finanzonline-Portal des Bundesministerium für Finanzen einreichen oder du suchst Unterstützung bei den Arbeitnehmervertretungen (Arbeiterkammern) oder dem Steuerberater deines Vertrauens.

Wichtig ist, dass du über alle Dokumente bzw. Belege verfügst. Für weitere Fragen zu deinem Anstellungsverhältnis bei der empleo Personalagentur, kannst du dich jederzeit gerne an deinen Personalbetreuer oder Personalbetreuerin wenden.

Unsere Empfehlung:
Nimm dir die Zeit um die Arbeitnehmerveranlagung sauber und vollständig durchzuführen. Du kannst damit finanziell profitieren.

Hinweise:

  • Auch FerialarbeiterInnen können durch die Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückholen.
  • Gerade für GrenzgängerInnen ist die Arbeitnehmerveranlagung immens wichtig, da die Lohnsteuer in der Regel nicht vom ausländischen Betrieb an das Finanzamt Österreich abgeführt wird.
    Info: Grenzgänger, die bei der empleo AG beschäftigt sind, müssen die Lohnsteuer 2023 selber abführen!

Mehr Informationen:

Finanzonline Bundesministerium Finanzen
Lohnsteuerausgleich Bundesministerium Finanzen
Steuerbuch 2023 Bundesministerium Finanzen