AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geschätzter Geschäftspartner und Kunde

Die empleo AG wird nachfolgend als [empleo] bezeichnet. Personen die von empleo auf Basis von Personalverleih an den Kunden bereitgestellt werden, werden nachfolgend als [Mitarbeiter] beschrieben. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nachfolgend mit [AGB] abgekürzt.

  1. Die AGB basieren auf den Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen des Fürstentum Liechtenstein und den gültigen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.
  2. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Verleihvertrages bzw. der vereinbarten Rahmen-/Zusammenarbeitsvereinbarung von empleo mit dem Kunden.
  3. Die AGB treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes des temporären Mitarbeiters welcher von empleo an den Kunden bereitgestellt wird.
  4. Der Kunde anerkennt die vorliegenden AGB als für sich verbindlich. Sollte er sich damit nicht einverstanden erklären, so hat er empleo sofort davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden innerhalb von zwei Wochen gelten die vorliegenden AGB als akzeptiert.
  5. empleo verfügt über alle notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes Personalverleih und Arbeitsvermittlung in Liechtenstein.
  6. Mitarbeiter werden basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen für „Arbeitsvermittlung und Personalverleih“ von empleo an den Kunden verliehen.
  7. Die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen (Konditionen) werden im Vorhinein für den gesamten Einsatzzeitraum mit dem Kunden vereinbart und im Rahmen eines Personalverleihvertrags bzw. einer Rahmenvereinbarung gegenseitig bestätigt.
  8. Einsätze finden im Fürstentum Liechtenstein statt. Sofern der Kunde den Mitarbeiter für einen Auslandseinsatz heranziehen möchte, ist dies empleo vor Antritt der Reise mitzuteilen. Ferner übernimmt der Kunde die Verantwortung alle notwendigen Bewilligungen für das Einsatzland einzuholen bzw. sicherzustellen.
  9. Falls sich die Einsatzrahmenbedingungen (unter anderem der Zeitraum, Einsatzort, Arbeitszeit, Art der Tätigkeit, Qualifikation, etc.) im Laufe des Einsatzes ändern, ist der Kunde verpflichtet umgehend empleo zu informieren.
  10. Der Kunde sichert die Bereitstellung aller erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen für den Mitarbeiter zur Ausübung der vereinbarten Tätigkeit zu. Der Kunde prüft und stellt sicher, dass diese von Mitarbeiter richtig angewendet werden.
  11. Der Kunde verpflichtet sich alle Massnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes, zum Schutz von Leben und Gesundheit des Mitarbeiters zu sichern. Der Kunde vergewissert sich ebenfalls, dass der Mitarbeiter die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes kennt.
  12. Der Kunde stellt sicher, dass alle gesetzlichen und gesamtarbeitsvertragsbezogenen Bestimmungen zur Arbeitszeit eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem die wöchentliche Höchstarbeitszeit, Arbeitszeiten in der Nacht beziehungsweise am Wochenende oder an Feiertagen.
  13. Während des Einsatzes untersteht der Mitarbeiter den Weisungen, der Aufsicht und der Verantwortung des Kunden. empleo lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die durch einen Mitarbeiter beim Kunden verursacht werden.
  14. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sich nach der Betriebsordnung des Kunden zu richten.
  15. Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlaufe des Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis gelangt, im Rahmen der Geheimhaltung und des Datenschutzes strengstes Stillschweigen zu bewahren.
  16. Das Vertragsverhältnis endet bei befristeten Einsätzen mit dem Datum laut Einsatzvertrag.
  17. Bei unbefristeten Einsatzverträgen kann empleo als auch der Kunde das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen beenden: Die Kündigungsfrist beläuft sich in der ersten sechs Monaten bei einer ununterbrochenen Anstellung auf sieben Tage. Ab dem siebten Monat bis einschliesslich dem zwölften Monat in einer ununterbrochenen Anstellung auf einen Monat. Ab dem zweiten Jahr der Anstellung auf zwei Monate.
    Die vorgenannten Kündigungsfristen kommen zur Anwendung sofern laut Gesamtarbeitsvertrag keine anderen Fristen gültig sind.
  18. Der Mitarbeiter kann nach Beendigung des Einsatzes in den Betrieb des Kunden übertreten. Sofern die Anstellung bei empleo länger als drei Kalendermonate andauerte, erfolgt die Übernahme zum Kunden kostenlos.
    Sofern der Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Kalendermonate von empleo zum Kunden übertritt, verrechnet empleo den entstandenen Verwaltungsaufwand und Gewinnentfall an den Kunden.
  19. Der Kunde bestätigt mindestens je Kalendermonat (optional je Kalenderwoche) die geführten Stunden-aufzeichnungen je Mitarbeiter und übermittelt diese spätestens bis zum zweiten Arbeitstag im Folgemonat an empleo, damit empleo gesetzeskonform und fristgerecht die Lohnauszahlungen durchführen kann.
  20. Es obliegt dem Kunden, ob er die Stundenaufzeichnungen der Mitarbeiter über sein eigenes EDV System oder die Arbeitsrapportzettel von empleo führt.
  21. Durch die Übermittlung bzw. die Unterfertigung der Stundenaufzeichnungen bestätigt der Kunde die Richtigkeit der dargelegten Arbeitsstunden und haftet für diese.
  22. Überzeitstunden, Überstunden, Zulagen oder Spesen sind auf den Stundenaufzeichnungen klar zu bezeichnen oder werden auf Basis der geltenden Bestimmungen direkt von empleo festgestellt und abgerechnet.
  23. Auf Basis der bereitgestellten Stundenaufzeichnungen erstellt empleo monatlich die Lohnabrechnungen und überweist den Lohn an den Mitarbeiter.
  24. Parallel erfolgt die Verrechnung der ausgewiesenen Stunden auf Basis des vereinbarten Tarifs an den Kunden.
  25. Der vereinbarte Stundentarif enthält alle Personalnebenkosten, Versicherungsprämien, die Zulagen für Feiertagsentschädigung, Feriengeld und dem 13. Monatslohn und Kinderzulagen. Etwaige Spesen (z.B. für Transport, Übernachtung, Mittagsverpflegung, Kilometergeld, …) oder Zulagen (z.B. Schichtzulagen, …) werden getrennt verrechnet.
  26. Dem Kunden ist es untersagt Zahlungen oder geldwerte Leistungen dem Mitarbeiter zukommen zu lassen.
  27. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Weg, der Kunde gibt hierzu die entsprechende Emailadresse empleo bekannt.
  28. Bei einem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% verrechnet.
  29. Sofern der Kunde trotz Mahnschreiben die Zahlungsfrist nicht einhält, behält sich empleo jederzeit das Recht vor die Mitarbeiter sofort und ohne Ankündigung vom Einsatzort abzuziehen und den Verleihvertrag fristlos aufzulösen.
  30. empleo steht es frei eine Bonitätsprüfung einzuholen. Sollte diese eine negative Beurteilung ergeben, kann die Zusammenarbeit abgelehnt oder per sofort ohne Kündigungsfrist beendet werden.
  31. Sofern eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen in diesen AGB.
  32. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird Vaduz, Liechtenstein vereinbart.

empleo AG, Schaan im November 2024