FAQ

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Das ist deine Seite. Hier findest du – kurz und bündig – Antworten auf Fragen, die andere auch schon gestellt haben. Wenn du noch mehr wissen willst, melde dich bei uns. Wir erklären dir die empleo-Welt gerne persönlich.

Und das sind sie: die häufig gestellten Fragen – oder auch „FAQ“.

1. Arbeitskräfteüberlassung und Personalvermittlung – was ist der Unterschied?

Arbeitskräfteüberlassung (man sagt auch Personalbereitstellung, Personalverleih oder Zeitarbeit) bedeutet, du bist bei empleo angestellt, arbeitest aber bei einem unserer Kunden vor Ort (das ist dein Beschäftiger). Endet der Einsatz im Kundenunternehmen, kümmern wir uns um deinen nächsten Einsatz in einem anderen Unternehmen.

Bei der Personalvermittlung suchen wir eine Festanstellung für dich. Sind wir erfolgreich, wird ein Dienstvertrag mit allen Rechten und Pflichten direkt zwischen dir und unserem Kunden abgeschlossen. Wir sind dann erstmal aus dem Spiel.

2. Was kostet es, wenn empleo für mich einen Job sucht? Und findet?

Nichts! – Alles, was wir für dich tun, ist kostenlos. Geld verdienen wir durch erfolgreiche Überlassungen bzw. Vermittlungen, die der Kunde bezahlt, also dein zukünftiger Beschäftiger. Du gehst also kein Risiko ein, wenn du dich bei uns bewirbst – und kannst nur gewinnen.

3. Wer sind die Kunden von empleo?

Unsere Kunden kommen vorwiegend aus der Nahrungs- und Metall-industrie sowie aus dem Bau- und Bauneben-gewerbe. Haben wir Referenzen? Bei Bedarf wende dich bitte an unser Vertriebsteam, dass dir gerne einen Einblick gibt. Wir arbeiten mit vielen Unternehmen zusammen, die wir gut kennen und mit denen uns langjährige Partnerschaften verbinden.

4. Wie stehen die Chancen, dass empleo einen Job für mich findet?

Gut bis sehr gut: Wir kennen den Arbeitsmarkt und unsere Kundenbetreuer sind laufend mit den Personalverantwortlichen unserer Kunden in Kontakt. Und diese wiederum sind immer auf der Suche nach Mitarbeitern; sowohl in Festanstellungen wie auch im Verleih. Ach ja: Aus einem Verleih-Einsatz wird oft eine Festanstellung. Dazu weiter unten mehr.

5. Werde ich als Zeitarbeitnehmer bei empleo korrekt angestellt und entlohnt?

Ja, das versichern wir dir. Die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern mit dem Stammpersonal – mit allen Rechten und Pflichten – ist gesetzlich verankert. Und empleo hält sich selbstverständlich an das Arbeitsrecht. Es gelten dieselben Kollektivlöhne; Unterschiede kann es allerdings bei freiwilligen Zulagen geben.

6. Welche Sozialleistungen stehen Zeitarbeitern zu?

Zu den Rechten und Pflichten eines Dienstverhältnisses gehört auch der Anspruch auf Sozialleistungen: Sozialversicherung, Unfallversicherung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Unfall, Sonderzahlungen, Urlaub, Mutterschutz, betriebliche Vorsorge (MVK), Kündigungsfristen etc. Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Leistungen je nach Wohn- und Einsatzland kannst du dir jederzeit beim empleo-Team holen – oder, wenn du bereits Mitarbeiter bist, in myPortal nachlesen.

7. Welche Kündigungsfristen gelten für Zeitarbeitnehmer?

Auch hier gelten die rechtlichen Vorgaben aus den Kollektivverträgen je Einsatzland. Wir fassen zusammen:

Einsätze in Österreich: 1 Monat Probezeit ohne Kündigungsfrist, danach 14 Tage Kündigungsfrist – die Kündigung ist beiderseitig jeweils zum Freitag möglich. Bei längerer Betriebszugehörigkeit kann sich diese Frist verlängern.

Einsätze in Liechtenstein und der Schweiz: Während der ersten 3 Monate gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen, danach verlängert sie sich auf 1 Monat.

Abgesehen von diesen Kündigungsfristen ist eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses sowohl in Österreich als auch in Liechtenstein und der Schweiz jederzeit möglich. Wenn es Gründe gibt, die eine andere Lösung für dich nötig machen, werden wir gemeinsam einen Weg finden.

8. Wie lange dauert ein Arbeitseinsatz normalerweise?

Das kommt darauf an, was unsere Kunden suchen. Du hast in jedem Fall ein unbefristetes Dienstverhältnis mit empleo – und je nachdem, ob der Kunde gerade einen kurzfristigen Ersatz braucht oder einen dauerhaften Personalbedarf hat – weil z. B. ein längerfristiges Projekt ansteht – kann dein Einsatz einige Tage, aber auch mehrere Wochen oder Monate dauern. Aber egal wie lange er dauert, dein Dienstverhältnis bleibt danach bestehen und wir kümmern uns um deinen nächsten Einsatz.

9. Kann ich überall eingesetzt werden?

Wo du arbeitest, entscheidest letztlich du. Wir versuchen, mit dir gemeinsam den Arbeitsplatz zu finden, der dir am besten entspricht – denn wir wollen und brauchen zufriedene Mitarbeiter. Wenn du eine gewisse Flexibilität und Neugier auf neue Aufgaben mitbringst, wird es umso einfacher.

10. Wie oft kommt es vor, dass Zeitarbeitnehmer vom Kunden übernommen werden?

Das kommt öfter vor, als man denkt. Klar ist: Je zufriedener ein Unternehmen mit der Arbeit eines Mitarbeiters ist, desto eher wird es darauf aus sein, diesen Mitarbeiter langfristig zu binden. Nichts Anderes gilt für Zeitarbeitnehmer. Als Richtwert können wir dir sagen, dass etwa jeder fünfte Zeitarbeitnehmer nach seinem Einsatz in ein Dienstverhältnis mit dem Kunden übernommen wird.

11. Verdienen Zeitmitarbeiter weniger, als die Stamm-Mitarbeiter einer Firma?

Da es für den Personalverleih einen eigenen Kollektivvertrag gibt, ist eine korrekte Entlohnung – also das branchen- und ortsübliche Entgelt – garantiert. Wenn es einen Branchen-Kollektivvertrag gibt und dieser höher ist als der Kollektivvertrag für den Personalverleih, wirst du nach dem Branchen-Kollektivvertrag entlohnt. Wie auch bei Stamm-Mitarbeitern variiert der tatsächliche Lohn bzw. das Gehalt auch bei Zeitarbeitnehmern je nach Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung.

12. Hat es Nachteile, wenn die Position "Zeitarbeitnehmer" in meinem Lebenslauf steht?

Nein, auf keinen Fall. Die meisten Zeitarbeitnehmer bringen viel Flexibilität, Lernbereitschaft und Engagement mit. Das wissen die Personalchefs und sie schätzen es. Mit diesem Pluspunkt kann von Nachteilen also nicht die Rede sein.

13. Wie schaut es mit deiner Qualifizierung aus?

Unternehmen setzen auf Zeitarbeitsunternehmen wie empleo, um in allen Unternehmensbereichen flexibel zu sein. Das bedeutet, dass sie ebenso hochqualifizierte Fachleute wie auch qualifiziertes Hilfspersonal beschäftigen.

14. Was unternimmt empleo, wenn mein Einsatz zu Ende ist und es keinen Folgeauftrag gibt?

Nahtlose Übergänge zwischen deinen Einsätzen sind in deinem wie auch in unserem Interesse – wir setzen deshalb alles daran, dich durchgehend beschäftigt zu halten. Wenn es trotzdem einmal dazu kommt, dass wir nicht gleich einen Folgeauftrag für dich haben, gibt es gesetzliche Übergangsfristen, die dir zustehen. Das besprechen wir aber von Fall zu Fall persönlich mit dir.

15. Was, wenn mich das Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin, in eine Festanstellung übernehmen möchte?

Wir gratulieren! Wenn wir es auch stets bedauern, gute Mitarbeiter zu „verlieren“ – wir freuen uns für dich. Und leiten die notwendigen Schritte ein: Nachdem das Datum der Übernahme vereinbart und dein Einsatz für empleo beendet ist, machen wir eine Endabrechnung und lösen das Dienstverhältnis auf. Deinem neuen Dienstvertrag mit dem Kundenunternehmen steht nichts mehr im Weg.

16. Kann ich mich als Zeitarbeitnehmer weiterbilden?

Ja, und das solltest du auch. Denn deine Qualifikation hat Einfluss auf deinen langfristigen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Und auf deine Entlohnung. Für österreichische Arbeitnehmer gibt es verschiedene Unterstützungen vom Sozial- und Weiterbildungsfond (SWF). Frag deine empleo-Ansprechpartner, sie geben dir gerne Auskunft und unterstützen dich bei deinem Vorhaben.

17. Wie finde ich eine Unterkunft, wenn ich kurzfristig anreise?

Wir organisieren für dich die Unterkunft und rechnen auch gleich mit dem Vermieter ab. Die Kosten für die Unterkunft werden beim nächsten Lohn in Abzug gebracht. Du wohnst so nah an deinem Arbeitsort wie möglich und so günstig, wie es geht.

Die Unterkunft ist dein Rückzugs- und Erholungsort. Deshalb ist uns eines ganz wichtig: Sollte einem Mitarbeiter die von uns ausgewählte Unterkunft nicht entsprechen, gehen wir so schnell als möglich auf die Suche nach einer passenden Alternative.

18. Wie viel Lohn oder Gehalt bekomme ich, wenn ich krank bin?

Bei einer Anstellung über empleo bist du voll versichert. Auch die Kosten, die bei einem möglichen Arbeitsunfall entstehen, sind im Rahmen der Versicherung gedeckt.

19. Welche Steuern sind zu zahlen?

Die Steuerpflicht orientiert sich in der Regel an zwei Faktoren: dem Land, in dem du eingesetzt bist und dem Land, in dem du deinen Lebensmittelpunkt hast.

Bei einem Einsatz in Österreich ermittelt das empleo-Lohnverrechnungsteam deine Lohnsteuer für Österreich und führt diese direkt ans Finanzamt ab. Bei Einsätzen in Liechtenstein und der Schweiz berechnen wir die Lohnsteuer für Inländer bzw. die Quellensteuer für Grenzgänger und führen sie an die liechtensteinische oder schweizerische Steuerverwaltung ab. Das alles ist auf deinem Lohnzettel detailliert ausgewiesen.

Die Steuererklärung musst du in dem Land machen, in dem dein Lebensmittelpunkt ist. Die nötigen Formulare und Bestätigungen bekommst du jeweils zum Jahreswechsel oder – bei einem Austritt – mit der Endabrechnung.

20. Was ist ein Grenzgänger?

Nehmen wir an, du arbeitest in Liechtenstein, wohnst aber in Österreich und pendelst jeden Tag über die Grenze nach Hause: Dann bist du ein Grenzgänger. Sobald du einen Arbeitsvertrag als Grenzgänger in Liechtenstein hast, fordern wir für dich eine Grenzgängermeldebestätigung (GMB) beim Ausländer- und Passamt an. Diese Identitätskarte muss während des Aufenthaltes in Liechtenstein immer mitgeführt werden.

21. Warum sollte ich mich gerade bei empleo bewerben?

Für die Antwort auf diese Frage müssen wir ein bisschen ausholen. Wir versuchen es mit drei Kern-Aussagen:

  • Du bist von Interesse.
    Deshalb halten wir den persönlichen Kontakt zu dir. Wir wollen, dass du rasch einen passenden Job hast. Unser breites Know-how und die guten Kontakte zu Unternehmen nützen wir für dich. Wir wollen wissen, wie es dir bei der Arbeit geht und wir helfen dir bei Problemen.
  • Du wirst unterstützt.
    Nach der Jobsuche geht es weiter. Da wäre die Suche nach einer Unterkunft, wenn nötig. Wer nicht mobil ist, dem helfen wir bei der Organisation des Arbeitsweges. Sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Fahrgemeinschaften oder ganz individuell. Auch auf deine Weiterbildung legen wir Wert: Die Anstrengungen der letzten Jahre, gute Weiterbildungsangebote für Arbeitnehmer im Personalverleih zu schaffen, haben sich gelohnt. Wir wissen über diese Möglichkeiten Bescheid und informieren dich. Sollte dir eine Übernahme durch den Einsatzbetrieb angeboten werden, stehen wir dir nicht im Weg – sondern hinter dir.
  • Du wirst ehrlich behandelt.
    Keine leeren Worte, sondern voller Zugriff auf deine Arbeitsdokumente im Online-Portal. Auch deinem Einsatzbetrieb legen wir diese Informationen freiwillig offen. Wir finden es gut, dass der Personalverleih heute zu den am stärksten reglementierten und geprüften Gewerben gehört: Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz befolgen wir nicht nur, sondern gehen weit über das „Muss“ hinaus.
22. Was versteht man unter den verschieden Begriffen zum Thema Arbeitskräfteüberlassung?

Beim Thema Arbeitskräfteüberlassung bzw. Personalverleih stehen einige Begriffe im Raum, die nicht unbedingt selbsterklärend sind. Deshalb die Erklärung von uns:

  • Der Überlasser
    Das sind wir. Genauer gesagt: Jedes Unternehmen, das das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ausübt. Dazu ist eine Gewerbebewilligung nötig, die an strenge Auflagen gebunden ist. Der Überlasser „überlässt“ seine Mitarbeiter einem anderen Unternehmen für vereinbarte Arbeitseinsätze.
  • Der Beschäftiger oder Einsatzbetrieb
    Das ist das Unternehmen, indem du während des vereinbarten Arbeitseinsatzes beschäftigt bist. Du arbeitest in diesem Unternehmen, bist aber bei empleo – deinem Überlasser – angestellt und wirst von ihm bezahlt.
  • Der Arbeits- oder Dienstvertrag
    Das ist der Vertrag, der zwischen dir und empleo – deinem Überlasser – abgeschlossen wird. In diesem Dokument sind alle Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten.
  • Die Überlassungsmitteilung oder der Einsatzvertrag
    Das ist der Vertrag, der deinen Arbeitseinsatz beim Beschäftiger regelt. Darin stehen alle Details für einen bestimmten Einsatz: Beginn und Dauer, Entlohnung, Überstundenregelungen, Zuschläge etc. Das ist vom Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgeschrieben und variiert je nach Einsatzland. In Österreich nennt man dieses Dokument „Überlassungsmitteilung“, in der Schweiz „Einsatzvertrag“.
  • Der Grenzgänger
    Das ist jemand, der täglich eine Staatsgrenze überschreitet, um zur Arbeit zu gehen. Also z. B. jemand, der in Österreich wohnt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, aber in Liechtenstein arbeitet. Damit wir die gesetzlichen Versicherungs- und Steuerpflichten einhalten können, müssen wir die Umstände sehr genau prüfen.
23. Wie kann ich prüfen, ob ich richtig entlohnt werde?

Bei jedem Einsatz in Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz kommt das Arbeitsrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung. Es gelten somit die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bei jedem anderen unselbständigen Arbeitsverhältnis.

Zusätzlich gibt es strenge Regelungen für den Personalverleih. In Österreich sind diese im „Arbeitskräfteüberlassungsgesetz“ zu finden, in Liechtenstein im „Arbeitsvermittlungsgesetz“.

Für die einzelnen Branchen gibt es Kollektivverträge bzw. Gesamtarbeitsverträge, wobei die Arbeitskräfteüberlassung als eigenes Gewerbe auch eigenen Verträgen unterliegt: In Österreich dem „Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung“, in Liechtenstein dem „Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih“.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bestimmungen erarbeitet bzw. adaptiert: z. B. zur Gleichstellung von Stamm- und Leihpersonal, zu den Prüfungen durch die Behörden oder zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.

24. Was tut empleo für meinen Arbeitsschutz?

Um deine Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten, arbeiten alle Beteiligten eng zusammen: Je nach Art des Betriebes und je nach Vereinbarung mit dem Kunden bekommst du vor deinem Einsatz entweder von empleo oder vom Einsatzbetrieb deine Schutzkleidung ausgehändigt. Und du wirst über die Sicherheitsbestimmungen im jeweiligen Betrieb informiert. In manchen Betrieben sind auch spezielle Sicherheitsschulungen vorgesehen.

25. Ich wurde von einem Kunden übernommen – kann ich mich trotzdem wieder bei empleo melden?

Selbstverständlich. Du leistest gute Arbeit, die Übernahme ist dafür der beste Beweis. Aber Dienstverhältnisse können aus verschiedenen Gründen auch wieder enden, das kommt vor. Wenn du also irgendwann wieder Hilfe bei der Jobsuche brauchst, freuen wir uns auf deine erneute Kontaktaufnahme.

26. Was muss ich tun, wenn ich Urlaub nehmen möchte?

Als erstes muss dein Vorgesetzter im Beschäftigerbetrieb Bescheid wissen und sein Okay geben. Dann prüfe bitte in myPortal dein Urlaubs- und Zeitausgleichsguthaben, fülle das Formular aus und schicke es ab. Wenn du zu wenig Guthaben hast, melde dich bei deinem Betreuer, es lässt sich sicher eine Lösung finden.

27. Wem muss ich einen Krankenstand melden?

Auch hier gilt: Zuerst den Vorgesetzten im Beschäftigerbetrieb informieren, und das so früh als möglich. Denn sonst wundert sich dein Vorgesetzter, warum du der Arbeit unentschuldigt fernbleibst. Dann melde dich bitte bei deinem empleo-Betreuer und schicke ihm deine Krankmeldung. Einen Scan oder ein gutes Foto davon kannst du direkt auf myPortal hochladen.

Sollte deine Erkrankung in irgendeiner Weise mit deiner Beschäftigung zu tu haben, sag uns das bitte. Wir suchen dann gemeinsam nach Lösungen.

28. Was tun, wenn ich unzufrieden mit meiner Anstellung bin? Was, wenn ich Probleme mit Arbeitskollegen habe?

Dann sprich mit uns. Wir sind ebenso wie du daran interessiert, dass du am richtigen Platz bist. Bitte verlass nicht einfach den Arbeitsplatz, sondern gib uns die Chance, die Situation zu verbessern. Oft sind interne Veränderungen möglich, z. B. ein Abteilungswechsel. Was auch immer es ist – die Arbeit, der Vorgesetzte oder die Kollegen: Melde dich bei uns, anstatt gleich das Handtuch zu werfen.

29. Wer erklärt mir eine Lohnabrechnung, wenn ich etwas nicht verstehe?

Dafür ist unser Lohnverrechnungsteam da; oder einer unserer externen Spezialisten. Am besten, wir vereinbaren einen Termin, um dir die Details zu erklären und, wenn nötig, nachzurechnen. Denn auch, wenn wir es sehr genau nehmen, sind Fehler nicht ausgeschlossen.

30. Welche Sozialleistungen habe ich im Detail?

Dafür ist unser Lohnverrechnungsteam da; oder einer unserer externen Spezialisten. Am besten, wir vereinbaren einen Termin, um dir die Details zu erklären und, wenn nötig, nachzurechnen. Denn auch, wenn wir es sehr genau nehmen, sind Fehler nicht ausgeschlossen.