GAV Personalverleih Liechtenstein mit 01.04.2019 in Kraft.
Die Sozialpartner haben in mehreren Branchen neue Lohn- und Protokollvereinbarungen und Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt. Dies gilt auch für den GAV zwischen dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband und dem Verband Liechtensteiner Personaldienstleiser. Die Regierung hat diese mittels Verordnungen von 01.04.2019 bis 31.03.2021 für allgemeinverbindlich erklärt.
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